31.07.2007
Oxi-Nachrüstkats ohne Gutachten
Reisemobil International testete gemeinsam mit der GTÜ einen Nachrüstkat – mit negativem Testurteil. Nun zog das Bundesverkehrsministerium die Konsequenzen.
Stuttgart. Klare Entscheidung von ganz oben: Das Bundesverkehrsministerium hat am 13. Juli 2007 per E-Mail Zweifel am Teilegutachten für Oxidations-Katalysatoren der S. K. Handels AG geäußert, genehmigt durch den TÜV Österreich. Sie seien nicht mehr geeignet, eine Umschlüsselung von den Schadstoffklassen Euro 0 oder 1 nach Euro 3 zu erwirken.
Fünf Tage später, am 18. Juli 2007, hat das Bayerische Staatsministerium der Finanzen den Prüforganisationen wie TÜV, Dekra und GTÜ mitgeteilt, „dass Umschlüsselungen auf der Basis dieser Gutachten nicht zulässig sind“. Erfolgten sie dennoch, „verwirklichen die Zulassungsbehörden jeweils den Tatbestand der Beihilfe zur Steuerhinterziehung“. Starker Tobak.
Am 19. Juli 2007 schließlich informierte das Bayerische Verkehrsministerium die S. K. Handels AG brieflich über die Zweifel an den Teilegutachten: „Wir stellen Ihnen daher anheim, bis auf weiteres diese Gutachten nicht mehr zu verwenden und ein anderes, vom KBA akkreditiertes Prüflabor mit dem Nachweis des Abgasverhaltens zu beauftragen.“
Ausschlaggebend für das massive Vorgehen seitens der Ministerien war ein Teilegutachten für einen VW T3 (Nummer 2006-KTV/PZW-EX-2024TÖP). Die Entscheidung gilt aber auch für andere Gutachten dieser Art. In seinem Brief vom 27. Juli 2007 an die Straßenverkehrs- und Prüfbehörden seines Landes schreibt das Verkehrsministerium Schleswig-Holstein: „Darüber hinaus soll es entsprechende Teilegutachten auch für weitere Modelle anderer Fahrzeughersteller geben.“ Weiter heißt es: „Von daher sind ab sofort Änderungsabnahmen (...), die auf Grundlage von Teilegutachten des TÜV Österreich für Katalysatoren des Herstellers/Importeurs S. K. Handels AG ausgestellt worden sind, bis auf weiteres nicht mehr anzuerkennen.“
Es ist damit zu rechnen, dass die anderen Bundesländer umgehend nachziehen. Außerdem droht denjenigen Reisemobilisten, die mit dem Teilegutachten einen steuerlichen Vorteil zugesprochen bekommen haben, eine Rückzahlung. Ob sie ihre Mobil rückrüsten müssen, weil ohne den serienmäßigen Auspuffstrang womöglich die Allgemeine Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt, war bis Redaktionsschluss unklar.
Reisemobil International hatte schon in seiner Ausgabe 7/2007 die Messung eines der besagten Oxi-Katalysatoren an einem betagten Fiat Ducato veröffentlicht. Die Messwerte waren weit hinter Euro 3 zurückgeblieben. Vorsicht also weiterhin beim Kauf eines Oxi-Katalysators. Welche Gutachten für welche Fahrzeuge exakt betroffen sind, weiß die jeweilige Prüforganisation vor Ort.
Sämtliche Informationen finden Interessierte in der nächsten Ausgabe von Reisemobil International (Heft 9/2007), die auch als E-Paper erhältlich ist unter www.epaperstar.de.
Pressekontakt (auch für Bildwünsche): Thomas Seidelmann, Chefredaktion Reisemobil International, Telefon 0711/1346662, E-Mail: seidelmann@reisemobil-international.de.